Welche
Voraussetzungen gibt es, um in der Schweiz arbeiten zu können?
Der künftige Arbeitgeber in der Schweiz muss eine
Bewilligung beantragen.
Was passiert mit
der deutschen Steuerkarte?
Die deutsche Steuerkarte wird leer mit der Steuererklärung
beim Heimatfinanzamt zurückgegeben. Gilt nicht
für Aufenthalter
Wie ist das mit
den Steuern?
Der Arbeitgeber zieht Schweizer
Quellensteuer ab, der Grenzgänger hat deutsche Steuern beim Wohnortfinanzamt
abzuführen unter Anrechung der schweizer Quellensteuer.
Der Aufenthalter zahlt in der Schweiz die
Quellensteuer.
Wie hoch sind
die Steuerabzüge in der Schweiz?
Die Quellensteuer für Grenzgänger beträgt 4,5 % vom
Bruttolohn und wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.
Die Quellensteuer für Aufenthalter
ist von der Einkommenshöhe, dem Familiestand und dem Arbeitgeberkanton
abhängig.
Was ist mit der
Rente? 1. und 2. Säule
Der Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeiträge ab
und legt denselben Beitrag dazu. Nach mehr als 12 Monaten Arbeit in der Schweiz
erwirbt man schweizer Rentenansprüche AHV 1. Säule.
Zusätzlich wird ein Beitrag an die Pensionskasse abgeführt
BVG 2. Säule.
Für Aufenthalter ist nach fünf
Jahren in der Schweiz die dritte Säule möglich
Was ist zu tun,
wenn Arbeitslosigkeit eintritt?
Es besteht Versicherungsschutz, je nach Bewilligung, Arbeitslosengeld
Wird die
Krankenversicherung über den Arbeitgeber erledigt?
Nein, der Arbeitnehmer muss sich selbst versichern:
Es gibt keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse
Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, von
welcher man sich als Grenzgänger befreien lassen kann.
Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, von
welcher man sich als Aufenthalter nicht befreien lassen kann.
Wir empfehlen eine Beratung bei RE Dienstleistunge
für Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. 
Kann ich wieder
zurück in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung?
dies ist von Fall zu Fall möglich.
Woher bekomme
ich Kindergeld und Familienzulage?
das Kindergeld und eine evtl. Familienzulage wird über
den schweizer Arbeitgeber ausgezahlt,ein evtl. Differenzkindergeld muss bei der deutschen
Familienkasse beantragt werden,oder es kann das volle Kindergeld in Deutschland
bezogen werden. Die Reglungen hierzu sind eindeutig. Mehr finden Sie unter Kindergeld.
Aufenhalter erhalten das
Kindergeld in der Schweiz als Kinderzulage.
Habe ich einen Kündigungsschutz
und wie lange?
Einen Kündigungsschutz wie in Deutschland gibt es in
der Schweiz nicht.
Üblich sind 7 Tage während der Probezeit. Ein Monat im 1.
Dienstjahr, zwei Monate ab dem 2. Dienstjahr und drei Monate ab Beginn des
zehnten Dienstjahres.
Mit welchen weiteren Änderungen habe ich zu rechnen?
Antworten finden Grenzgänger
hier.
Antworten finden Aufenthalter
hier.